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RGBl. Nr. 125/1895

kundgemacht 20.08.1895
Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium für Cultus und Unterricht, womit die Ministerialverordnung vom 24. April 1895 (R. G. Bl. Nr. 58), betreffend die Gestattung der gewerblichen Arbeit an Sonntagen bei einzelnen Kategorien von Gewerben, ergänzt und theilweise abgeändert wird
Kundmachung RGBl. Nr. 125/1895×

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