Gesetz, betreffend die Gendarmerie der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder
Kundmachung
RGBl. Nr. 1/1895× zu Gendarmerie der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder×
Änderungen durch diese Kundmachung
▾
Gendarmerie der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder
neu
§ 0↗RIS↗