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RGBl. Nr. 101/1896

kundgemacht 01.07.1896
Gesetz, womit ergänzende, beziehungsweise abändernde Bestimmungen bezüglich des Verfahrens bei Geltendmachung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Verfügungen der politischen Behörde getroffen werden
Kundmachung RGBl. Nr. 101/1896×

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