RGBl. Nr. 101/1896
Gesetz, womit ergänzende, beziehungsweise abändernde Bestimmungen bezüglich des Verfahrens bei Geltendmachung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Verfügungen der politischen Behörde getroffen werden
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.