RGBl. Nr. 129/1897
Verordnung der Minister der Justiz und des Handels über die Ernennung der fachmännischen Laienrichter aus dem Handelsstande und aus dem Kreise der Schiffahrtskundigen
Änderungen durch diese Kundmachung
Ernennung fachmännischer Laienrichter
neu
§ 5neu
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