RGBl. Nr. 153/1897
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit den Ministern des Innern und des Ackerbaues und mit dem Minister für Cultus und Unterricht, betreffend die Execution gegen Gemeinden und gegen als öffentlich und gemeinnützig erklärte Anstalten
Änderungen durch diese Kundmachung
Exekution gegen Gemeinden und gegen als öffentlich und gemeinnützig erklärte Anstalten
neu
§ 9neu
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