RGBl. Nr. 187/1897
Verordnung des Justizministeriums, womit für richterliche und staatsanwaltschaftliche Beamte, sowie für die fachmännischen Laienrichter ein Amtskleid eingeführt, beziehungsweise für die Justizbeamten das Tragen der Uniform geregelt wird
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.