RGBl. Nr. 219/1897
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für Cultus und Unterricht, betreffend die Bezeichnung von gewerblichen Unterrichtsanstalten, deren Zeugnisse zum Antritte von handwerksmäßigen Gewerben berechtigen
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.