RGBl. Nr. 26/1897
Verordnung des Handelsministeriums, des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Cultus und Unterricht, des Finanzministeriums und des Ministeriums für Landesvertheidigung im Einvernehmen mit dem k. und k. Reichs-Kriegsministerium, betreffend die Einhaltung der Sonntagsruhe beim Pulververschleiße
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.