RGBl. Nr. 141/1899
Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Zeitpunkt, mit welchem das Gesetz vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 76, im Herzogthume Salzburg in Wirksamkeit zu treten hat
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.
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