RGBl. Nr. 176/1899
Kaiserliche Verordnung, betreffend das wirtschaftliche Verhältnis zu den Ländern der ungarischen Krone, die gänzliche Einlösung der Staatsnoten, die Einführung der Kronenwährung als Landeswährung, die Verlängerung des Privilegiums der Österreichisch-ungarischen Bank und die Ordnung der Schuld von ursprünglich 80 Millionen Gulden