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RGBl. Nr. 176/1899

kundgemacht 23.09.1899
Kaiserliche Verordnung, betreffend das wirtschaftliche Verhältnis zu den Ländern der ungarischen Krone, die gänzliche Einlösung der Staatsnoten, die Einführung der Kronenwährung als Landeswährung, die Verlängerung des Privilegiums der Österreichisch-ungarischen Bank und die Ordnung der Schuld von ursprünglich 80 Millionen Gulden
Kundmachung RGBl. Nr. 176/1899× zu Kronenwährung - Einführung als Landeswährung