RGBl. Nr. 36/1901
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels, womit die Verwendung ungenießbarer Gegenstände für Esswaren, sowie das Verkaufen und Feilhalten solcher mit ungenießbaren Gegenständen versehener Esswaren verboten wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot der Verwendung ungenießbarer Gegenstände und Esswaren, sowie das Verkaufen und Feilhalten solcher mit ungenießbaren Gegenständen versehener Esswaren
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Art. 1neu
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