RGBl. Nr. 49/1901
Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Cultus und Unterricht, mit welcher sanitätspolizeiliche Vorschriften zur Verhütung von Infectionen anlässlich der fachtechnischen Untersuchung und Verwertung von Objecten, welche Keime der auf Menschen allgemein übertragbaren Ansteckungskrankheiten enthalten, erlassen werden
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