RGBl. Nr. 59/1904
Verordnung des Justizministeriums, womit den Advokaten, Advokaturskandidaten und Verteidigern das Tragen eines Amtskleides gestattet wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, Verteidiger – Amtskleid
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