RGBl. Nr. 176/1905
Verordnung des Leiters des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, mit welcher auf Grund des § 74 des Gesetzes vom 8. März 1885, R. G. Bl. Nr. 22, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Gewerbeordnung, allgemeine Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Hilfsarbeiter erlassen werden
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