RGBl. Nr. 25/1905
Gesetz, betreffend die Gewährung von Notstandsunterstützungen aus Staatsmitteln und die Ausgabe von Obligationen der durch das Gesetz vom 2. August 1892, R. G. Bl. Nr. 131, geschaffenen Rente zur Refundierung der den staatlichen Kassenbeständen zu entnehmenden Notstandsunterstützungen
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