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RGBl. Nr. 142/1906

kundgemacht 20.07.1906
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz über die Verwendung von Farben und gesundheitsschädlichen Stoffen bei Erzeugung von Lebensmitteln (Nahrungs- und Genußmitteln) und Gebrauchsgegenständen, sowie über den Verkehr mit derart hergestellten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
Kundmachung RGBl. Nr. 142/1906× zu Lebensmittel - Verwendung von gesundheitsschädlichen Stoffen