RGBl. Nr. 142/1906
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz über die Verwendung von Farben und gesundheitsschädlichen Stoffen bei Erzeugung von Lebensmitteln (Nahrungs- und Genußmitteln) und Gebrauchsgegenständen, sowie über den Verkehr mit derart hergestellten Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen