RGBl. Nr. 30/1906
Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, des Handels, der Eisenbahnen und des Ackerbaues, betreffend die Reinigung und Desinfektion von Eisenbahnwagen, in welchen Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh, Schafe, Ziegen oder Schweine befördert worden sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Reinigung und Desinfektion von Eisenbahnwagen
neu
§ 2neu
lädt …
§ 3neu
lädt …