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RGBl. Nr. 12/1907

kundgemacht 27.01.1907
Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht im Einvernehmen mit dem Handelsministerium, betreffend die Einbeziehung der großherzoglichen technischen Hochschule in Darmstadt unter jene höheren technischen Lehranstalten des Auslandes, welche den inländischen technischen Hochschulen bezüglich des Inhaltes der §§ 10 bis einschließlich 13 des Gesetzes über die Regelung der konzessionierten Baugewerbe gleichgestellt sind
Kundmachung RGBl. Nr. 12/1907×

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