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RGBl. Nr. 59/1907

kundgemacht 05.03.1907
Gesetz, womit Bestimmungen des Gesetzes vom 21. September 1869, R. G. Bl. Nr. 150 (über die Erfordernisse der Exekutionsfähigkeit der vor Vertrauensmännern aus der Gemeinde abgeschlossenen Vergleiche und über die von denselben zu entrichtenden Gebühren), abgeändert und ergänzt werden
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Änderungen durch diese Kundmachung

Exekutionsfähigkeit von Vergleichen von Vertrauensmännern der Gemeinde 31