RGBl. Nr. 156/1908
Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht und dem Ackerbauministerium, betreffend den Nachweis der fachlichen Befähigung der von autonomen Körperschaften für die Handhabung der Gesundheits- und Lebensmittelpolizei bestellten besonderen und beeideten Organe
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