RGBl. Nr. 163/1908
Verordnung der Ministerien des Handels, des Innern, der Finanzen, der Eisenbahnen, der öffentlichen Arbeiten und der Landesverteidigung einverständlich mit dem Reichskriegsministerium, betreffend den Verkehr mit Zelluloid, Zelluloidwaren und Zelluloidabfällen