RGBl. Nr. 117/1909
Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einteilung der unfallversicherungspflichtigen Betriebe in Gefahrenklassen und die Feststellung der Prozentsätze der Gefahrenklassen für die Periode vom 1. Jänner 1910 bis 31. Dezember 1914
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