RGBl. Nr. 178/1909
Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen, der Justiz, des Handels, der Eisenbahnen und des Unterrichtes, mit welcher Durchführungsbestimmungen zu dem Gesetze vom 6. August 1909, R. G. Bl. Nr. 177, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen, erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Abwehr und Tilgung von Tierseuchen – Durchführungsbestimmungen
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Art. 2neu
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