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RGBl. Nr. 212/1910

kundgemacht 06.12.1910
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den Ministern des Innern, für Kultus und Unterricht und für öffentliche Arbeiten, mit welcher das Gewerbe der Sodawassererzeugung an eine Konzession gebunden wird
Kundmachung RGBl. Nr. 212/1910× zu Bindung des Gewerbes der Sodawassererzeugung an eine Konzession

Änderungen durch diese Kundmachung

Bindung des Gewerbes der Sodawassererzeugung an eine Konzession neu