RGBl. Nr. 38/1910
Verordnung des Ackerbauministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern, des Handels und der Eisenbahnen, betreffend die Anzeigepflicht für die Furunkulose der Fische
Änderungen durch diese Kundmachung
Anzeigepflicht für die Furunkulose der Fische
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Art. 1neu
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Anl. 1neu
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