RGBl. Nr. 4/1910
Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht, womit provisorische grundsätzliche Bestimmungen für die Abhaltung von theologischen Fachprüfungen an den in und außer dem Verbande einer Universität stehenden katholisch-theologischen Fakultäten getroffen werden
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.