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RGBl. Nr. 4/1910

kundgemacht 15.01.1910
Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht, womit provisorische grundsätzliche Bestimmungen für die Abhaltung von theologischen Fachprüfungen an den in und außer dem Verbande einer Universität stehenden katholisch-theologischen Fakultäten getroffen werden
Kundmachung RGBl. Nr. 4/1910×

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