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RGBl. Nr. 119/1911

kundgemacht 29.06.1911
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Bezeichnung der Fachschule für das Eisen- und Stahlgewerbe in Waidhofen an der Ybbs als einer Anstalt, deren Abgangszeugnisse den Nachweis über die ordnungsmäßige Beendigung des Lehrverhältnisses ganz und den Nachweis über die vorgeschriebene Verwendungsdauer als Gehilfe teilweise ersetzen
Kundmachung RGBl. Nr. 119/1911×

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