RGBl. Nr. 129/1911
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Leiter des Handelsministeriums über die Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe in den Kanzleien der Advokaten und Notare
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.