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RGBl. Nr. 129/1911

kundgemacht 06.07.1911
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Leiter des Handelsministeriums über die Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe in den Kanzleien der Advokaten und Notare
Kundmachung RGBl. Nr. 129/1911×

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