RGBl. Nr. 172/1911
Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, womit Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der bei der Zuckerfabrikation beschäftigten Arbeiter getroffen werden
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.