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RGBl. Nr. 199/1911

kundgemacht 07.10.1911
Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium für öffentliche Arbeiten, mit welcher Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der bei der Papierfabrikation beschäftigten Arbeiter erlassen werden
Kundmachung RGBl. Nr. 199/1911×

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