Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, dem Minister des Innern und dem Finanzminister über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht
Kundmachung
RGBl. Nr. 114/1912× zu Verordnung über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht