RGBl. Nr. 114/1912
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, dem Minister des Innern und dem Finanzminister über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht
Änderungen durch diese Kundmachung
Verordnung über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht
neu
§ 2neu
lädt …