RGBl. Nr. 31/1912
Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium für öffentliche Arbeiten, betreffend die Durchführung der gebührenrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Dezember 1911, R. G. Bl. Nr. 243, über Steuer- und Gebührenbegünstigungen für gemeinnützige Bauvereinigungen
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