RGBl. Nr. 58/1912
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Kultus und Unterricht und dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Bezeichnung jener Lehranstalten, mit deren Absolvierung Begünstigungen bei Erbringung des Nachweises der besonderen Befähigung für den Antritt von konzessionierten Baugewerben verbunden sind
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