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RGBl. Nr. 176/1913

kundgemacht 02.09.1913
Erklärungen a) über das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen und b) über das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken (Erklärungen der I. Haager Friedenskonferenz)
Kundmachung RGBl. Nr. 176/1913× zu Erklärungen der I. Haager Friedenskonferenz

Änderungen durch diese Kundmachung

Erklärungen der I. Haager Friedenskonferenz neu