RGBl. Nr. 256/1914
Verordnung des Ministers des Innern, mit welcher § 38 der Ministerialverordnung vom 5. März 1912, R. G. Bl. Nr. 47, betreffend die Verwendung von Hilfskräften im Betriebe von Apotheken, abgeändert wird
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.