RGBl. Nr. 149/1915
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern über Listen von Ausgleichsverwaltern, die nicht Advokaten oder Notare sind, und über Listen von Gebarungsprüfern im Konkurs- und Ausgleichsverfahren
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.