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RGBl. Nr. 39/1915

kundgemacht 23.02.1915
Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht, betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen
Kundmachung RGBl. Nr. 39/1915× zu Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen

Änderungen durch diese Kundmachung

Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen neu