RGBl. Nr. 236/1916
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Anwendung der Ministerialverordnung vom 27. Juli 1907, R. G. Bl. Nr. 193, auf die an dem Kaiser Franz Joseph-Blindenarbeiterheime des Vereines zur Fürsorge für Blinde in Wien bestehenden Abteilungen für Korbflechterei und für Bürstenbinderei
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