RGBl. Nr. 133/1918
Verordnung der Minister für Kultus und Unterricht und für öffentliche Arbeiten, mit welcher auf Grund der §§ 17 und 112 (letzte Absätze) des Gesetzes vom 28. Juli 1917, R. G. Bl. Nr. 319, betreffend das Dienstverhältnis der Lehrerschaft an staatlichen mittleren und niederen Unterrichtsanstalten (Lehrerdienstpragmatik), einstweilige Vorschriften über die Zusammensetzung der bei den Landesschulräten einzusetzenden Qualifikations- und Disziplinarkommissionen (-Senate) erlassen werden
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