StGBl. Nr. 135/1919
Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsamtes für Volksgesundheit, wodurch die Bestimmungen der Ministerialverordnung vom 5. März 1912, R. G. Bl. Nr. 47, betreffend die Verwendung von Hilfskräften im Betriebe von Apotheken, ergänzt werden
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet.