StGBl. Nr. 484/1919
Gesetz über die Staatsform
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2.
Wo in den geltenden Gesetzen von der Republik Deutschösterreich oder von ihren Hoheitsrechten die Rede ist, hat an Stelle dieser Bezeichnung nunmehr der Name “Republik Österreich” zu treten.