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StGBl. Nr. 438/1920

kundgemacht 25.09.1920
Vollzugsanweisung der Staatsämter für Justiz, für Inneres und Unterricht und für soziale Verwaltung im Einvernehmen mit dem Staatsamte für Finanzen zur Durchführung des Gesetzes über die bedingte Verurteilung
Kundmachung StGBl. Nr. 438/1920×

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