StGBl. Nr. 479/1920
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der tschechoslowakischen Republik, betreffend die Durchführung einzelner Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain-en-Laye
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4 § 1neu
Teil römisch vier.
A.
Bezüglich einzelner mit der Durchführung der eingangs angeführten Artikel des Staatsvertrages von Saint Germain zusammenhängender Fragen bleiben besondere Vereinbarungen jederzeit vorbehalten.