StGBl. Nr. 479/1920
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der tschechoslowakischen Republik, betreffend die Durchführung einzelner Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain-en-Laye
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4 § 3neu
C.
Die Ratifikation dieses Übereinkommens findet baldigst durch Austausch von Noten in Wien statt. Das Übereinkommen tritt nach Ablauf von vier Wochen, vom Tage der Ratifikation an gerechnet, in Kraft.
Prag, am 18. Mai 1920.