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StGBl. Nr. 90/1920

kundgemacht 29.02.1920
Vollzugsanweisung der Staatsämter für Inneres und Unterricht sowie für soziale Verwaltung, mit der die Bedingungen für die Zulassung zum pharmazeutischen Studium teilweise abgeändert werden
Kundmachung StGBl. Nr. 90/1920×

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