StGBl. Nr. 153/1945
153. Gesetz: Gesundheitliche Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genußmitteln befaßten Personen (Bazillenausscheidergesetz).
Gesetz vom 22. August 1945 über die gesundheitliche Überwachung der mit der Herstellung und Abgabe von Nahrungs- und Genußmitteln befaßten Personen (Bazillenausscheidergesetz).
Änderungen durch diese Kundmachung
Bazillenausscheidergesetz
neu
§ 3neu
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§ 4neu
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§ 7neu
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§ 8neu
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§ 10neu
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